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Bundesverfassungsgericht erlaubt Bundeswehreinsätze im Inneren


Bundesverfassungsgericht

Bisher galt die Regel: Die deutsche Bundeswehr ist Auslandseinsätzen vorbehalten, im Inneren darf sie bei schweren Unglücksfällen hinzugezogen werden; so heißt es im Artikel 35 des Grundgesetzes. Doch darf die Bundeswehr dabei auch Waffen einsetzen? Darüber bestand lange Unklarheit, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fällte nun die Entscheidung: Fortan darf die Bundeswehr mit „militärischen Kampfmitteln“ gegen Terrorangriffe im Inneren vorgehen. Zulässig sei der Einsatz bei „Zuständen katastrophalen Ausmaßes“, so der Wortlaut der Richter. (mehr …)