Seit über dreißig Jahren kontrolliert die Europäische Union mithilfe eines Schnellwarnsystems Lebensmittel. 2010 gab es einen neuen Rekord: Nie zuvor war vor so vielen auffälligen Waren gewarnt worden.
Die EHEC-Krise im Frühjahr diesen Jahres hat gezeigt, wie wichtig eine strenge Kontrolle der Lebensmittelkette ist. In der EU gibt es hierfür seit 1979 das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF). Sobald auffällige Lebensmittel in der EU im Umlauf sind, können Mitgliedsstaaten über dieses System wichtige Informationen austauschen. Wenn nötig ist es ihnen so schnell möglich, Rückrufaktionen zu starten oder Importe an den Grenzen abzufangen. Laut der Europäischen Union gewinnt dieses Schnellwarnsystem zunehmend an Bedeutung.
Für 2010 konnte die Europäische Kommission einen neuen Rekord vermelden: Das EU-Schnellwarnsystem hat mehr Meldungen zu auffälligen Waren herausgegeben als je zuvor. Laut dem RASFF-Jahresbericht verzeichnete das Schnellwarnsystem im vergangenen Jahr 8582 Meldungen. Das ist im Vergleich zu 2009 ein Anstieg um acht Prozent. Damals lag die Anzahl der Meldungen noch unter 8000. Dieser Anstieg ist laut der Kommission weitgehend auf Zurückweisungen von Sendungen an den EU-Grenzen aufgrund der Verschärfung der Grenzkontrollen bei Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs zurückzuführen.
„Der Jahresbericht 2010 für das RASFF ist ein weiterer Beweis der Wirksamkeit des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel der EU. Wie die EHEC-Krise vor kurzem gezeigt hat, müssen die erforderlichen Informationen rasch verbreitet werden, damit die Behörden gefährliche Produkte vom Markt nehmen können, sobald sie ermittelt sind“, erklärte John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik.
Dem RASFF-Bericht zufolge gingen 2010 insgesamt 576 Warnmeldungen und 1168 Informationsmeldungen ein. Zudem kam es zu 1552 Zurückweisungen an der Grenze. Zwei Drittel der Warnmeldungen betrafen Produkte, die in der EU hergestellt wurden. Die häufigsten Gefahren waren krankheitserregende Mikroorganismen, Schwermetalle, Allergene und Mykotoxine. Informationsmeldungen werden versandt, wenn ein Gefahr festgestellt wurde, jedoch kein sofortiges Handeln notwendig ist – etwa weil das Produkt in anderen Mitgliedsstaaten nicht vertrieben wird.